19. November 2005 11:13 Abgelegt
in:
Sicherheit
"Gegen gut 406 der insgesamt 427
jugendlichen FCB-Fans werden in Zürich offenbar keine
Strafverfahren eröffnet." (Quelle:
Tagesanzeiger) Jetzt muss in dieser Sache die Frage
der Verhältnismässigkeit neu gestellt werden. Können in einem
Rechtsstaat 406 unschuldige Menschen polizeilich gehindert werden
ein Fussballspiel zusehen, damit verhindert werden kann, dass gegen
21 angeblich gewaltbereite ein Strafverfahren erröffnet werden
kann. Anzumerken ist noch, dass die 21 Fans auch noch nicht
verurteilt sind. Ich würde die Antwort mit nein beantworten. Dies
hauptsächlich aus zwei Gründen. Die
Polizei
hat versucht, die Gewaltbereiten Fans zu verhaften, bevor diese
gewalttätig wurden. Dies widerspricht dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit. Zweitens ist festzustellen, dass anscheinend
nicht nur 21 Personen dabei genügend Materialien dabei hatten, die
auf eine geplante Gewalttat schliesssen lassen und dabei ist nicht
einmal sicher, ob diese Personen, die jetzt eine Strafanzeige am
Hals haben, bestraft wurden, weil sie bei ihrer Verhaftung am
Bahnhof Altstetten Gewalt angewendet haben.
Die Frage stellt sich natürlich, mit welchen Konzepten
Ausschreitungen verhindert werden können. Ich würde drei repressive
Massnahmen vorschlagen:
1. Gepäckkontrollen im Zug und Beschlagnahmung von Gegenständen,
die für Ausschreitungen nützlich sind.
2. Für Spiele in Zürich: Extra Züge in Altstetten anhalten und Fans
mit Extrabussen zum Letzigrund oder Hardturm fahren.
3. Systematische Gepäckkontrollen beim Stadion Eingang. Wer
Gegenstände auf sich trägt, welche für Ausschreitungen verwendet
werden können und im Stadion verboten sind, wird angezeigt und
nicht ins Stadion gelassen.
Daneben muss natürlich die Prävention verstärkt werden. Dieses
Massnahmenpaket benötigt wahrscheinlich etwa gleich viele Personen,
wie der Polizeieinsatz in Altstetten, aber es könnten alle Fans,
die das wollen in einer friedlichen Stimmung ein Fussballfest
geniessen.
Zurück zu den Vorfällen in Altstetten, ich hoffe schwer, dass die
betroffenen Fans Schadenersatz für das bezahlte Ticket und das
Bahnbillet erhalten und dass
Esther Maurer und die
Stadtpolizei
Zürich daraus gelernt haben, dass die Polizei nicht präventiv
eingreifen kann. Damit käme schon der
Wegweisungsartikel ins Spiel. Da dieser aber
vorläufig vom Tisch ist, möchte ich mich nicht weiter
äussern.