Verhältnismässig?

"Gegen gut 406 der insgesamt 427 jugendlichen FCB-Fans werden in Zürich offenbar keine Strafverfahren eröffnet." (Quelle: Tagesanzeiger) Jetzt muss in dieser Sache die Frage der Verhältnismässigkeit neu gestellt werden. Können in einem Rechtsstaat 406 unschuldige Menschen polizeilich gehindert werden ein Fussballspiel zusehen, damit verhindert werden kann, dass gegen 21 angeblich gewaltbereite ein Strafverfahren erröffnet werden kann. Anzumerken ist noch, dass die 21 Fans auch noch nicht verurteilt sind. Ich würde die Antwort mit nein beantworten. Dies hauptsächlich aus zwei Gründen. Die Polizei hat versucht, die Gewaltbereiten Fans zu verhaften, bevor diese gewalttätig wurden. Dies widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Zweitens ist festzustellen, dass anscheinend nicht nur 21 Personen dabei genügend Materialien dabei hatten, die auf eine geplante Gewalttat schliesssen lassen und dabei ist nicht einmal sicher, ob diese Personen, die jetzt eine Strafanzeige am Hals haben, bestraft wurden, weil sie bei ihrer Verhaftung am Bahnhof Altstetten Gewalt angewendet haben.

Die Frage stellt sich natürlich, mit welchen Konzepten Ausschreitungen verhindert werden können. Ich würde drei repressive Massnahmen vorschlagen:
1. Gepäckkontrollen im Zug und Beschlagnahmung von Gegenständen, die für Ausschreitungen nützlich sind.
2. Für Spiele in Zürich: Extra Züge in Altstetten anhalten und Fans mit Extrabussen zum Letzigrund oder Hardturm fahren.
3. Systematische Gepäckkontrollen beim Stadion Eingang. Wer Gegenstände auf sich trägt, welche für Ausschreitungen verwendet werden können und im Stadion verboten sind, wird angezeigt und nicht ins Stadion gelassen.

Daneben muss natürlich die Prävention verstärkt werden. Dieses Massnahmenpaket benötigt wahrscheinlich etwa gleich viele Personen, wie der Polizeieinsatz in Altstetten, aber es könnten alle Fans, die das wollen in einer friedlichen Stimmung ein Fussballfest geniessen.

Zurück zu den Vorfällen in Altstetten, ich hoffe schwer, dass die betroffenen Fans Schadenersatz für das bezahlte Ticket und das Bahnbillet erhalten und dass Esther Maurer und die Stadtpolizei Zürich daraus gelernt haben, dass die Polizei nicht präventiv eingreifen kann. Damit käme schon der Wegweisungsartikel ins Spiel. Da dieser aber vorläufig vom Tisch ist, möchte ich mich nicht weiter äussern.



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