Private Wegweisung

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Am 11. Oktober 2005, habe ich auf dem Weg nach Hause in der Konradstrasse - wird auch Haschgasse genannt - in Zürich wie zwei Securitasangestellte, einen randständig aussehenden Mann weggewiesen haben. Als ich die Securitasangestellten darauf Hinwies, dass sie keine polizeiliche Weisungsgewalt haben. Wurde mir entgegnet sie handeln im Auftrag von verschiedenen Firmen mit Sitz in dieser Strasse. Die Frage, ob sie sich gerade auf privat Grund einer dieser Firmen, welche sie nicht nannten befinden blieb unbeantwortet. Der männliche Securitas hat dann eingestanden, dass sie in einer juristischen Grauzone arbeiten und die Securitasangestellte hat mir den Tip gegeben, dass ich mich doch bei Securitas melden soll. Dann habe ich noch am Abend des 11. Oktober per Webmail auf der Securitashomepage getan:

11.10.05

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage betreffend der Aufgabe ihrer Mitarbeitern in der Konradstrasse in Zürich. Ich habe heute um ca. 18:40 Uhr beobachtet, wie zwei ihrer MitarbeiterInnen einen randständigen Mann aus der Strasse vertrieben. Als ich diese darauf hinwies, dass Sie auf öffentlichen Grund keine polizeilichen Bufugnisse haben und Sie diesen Mann, im Falle eines Vergehens festhalten können und die Polizeirufen und den Mann der Polizei zu übergeben und als Zeugen aufzutreten. Die Antwort war, dass Sie im auftrag von Geschäftsinhabern handeln und deren Hausordnung durchsetzen. Eine Antwort auf die Frage, ob sie sich zu diesem Zeitpunkt auf öffentlichem oder pivatem Grund befinden, konnten ihre Mitarbeiter jedoch nicht geben. Meine Frage an Sie: Gehört das Trottoir an der Konradstrasse zum privaten Grund? Wie instruieren Sie ihre Mitarbeiter über die räumlichen Grenzen ihrer Kompetenz? Wie sieht ihr Auftrag in der Konradstrasse aus? Sind ihre Aktivitäten in der Konradstrasse mit der Polizei koordiniert? Wenn, ja wie sind die Aufgaben verteilt.
Immerhin, einer ihrer MitarbeiterInnen hat zugeben, dass sie in der juristischen Grauzone operieren. Kann auf Grund dieser Aussage davon ausgegangen werden, dass sich ihrer Aktivitäten, nicht auf den privaten Grund beschränken?
Ich verbleibe, in der Hoffnung auf eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
Dominik Bucheli


Auf das Mail bekam ich folgende Antwort:

Von: securitas.web1@bluewin.ch
Betreff: Securitas: Formular
Datum: 11. Oktober 2005 18:11:03 GMT+02:00
An: bucheli@students.unibe.ch
Antwort an: info@securitas.ch

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden Ihnen wie gewünscht die Informationen zustellen oder Sie kontaktieren.


Eine richtige Antwort blieb bis heute aus. Die Autoantwort bestätigt jedenfalls, dass das Mail bei Securitas angekommen ist. Entweder wollen die jetzt die Situation herunter spielen und anworten deshalb nicht oder sie wissen keine Antworten, welche sie Entlasten können. Es ist aber eine Frechheit, dass private Hilfpolizisten Wegweisung ausführen, wenn dies die Polizei bis heute nicht tun darf.

Die Orte des Geschehens:

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