Nein zum neuen Hooligangesetz - auch nach der Schande von Basel

Als Filipescu in der 93. Minute das 2:1 Führungstor erzielte rechnenten die Sicherheitskräfte noch damit das der Pokal in Basel bleiben wird und die Basler-Fans feiernd den Rasen stürmen werden. Nach dem 2:1 für den FCZ wollten diese Fans aber nicht mehr feiern, sondern rächen und gingen auf die FCZ Spieler und insbesondere auf Filipescu los. Doch braucht es zum verhindern von solchen Ausschreitungen ein Gesetz, welches die Unschuldsvermutung aufhebt? Ein Gesetz welches die Stadion Security zu Polizisten und Richtern macht? Ich denke nicht!
Es würde reichen, wenn die Clubs mit der Hilfe von Überwachungskameras und publizierten Fernseh- und Zeitungsbildern Anzeige machen würde. Die Strafverfolger müssten dann bei den Stadioneingängen und an Ticketverkauf stellen nach den Angezeigten Hooligans fanden. Sinnvoll wäre, wenn in Strafgesetzbuch der Tatbestand Hooliganismus oder Gewalt rund um Sportveranstaltung eingeführt wird. Als Strafmass sollten Stadionverbote und in härteren Fällen Rayonverbote gegen die Verurteilten verhängt werden. Allenfalls könnte ein Angezeigter Hooligan bis zu seiner Verurteilung, im Sinne der U-Haft temporär mit einem Stadionverbot belegt werden. Aber nur wenn ein Haftrichter dies anordnet und bei Freispruch müsste eine Entschädigung vorgesehen werden.
Was ist jetzt der Unterschied von meinem Vorschlag zum Hooligangesetz? Das Hooligangesetz will präventiv Personen sanktionieren, die eventuell Hooligans sein könnten. Mein Vorschlag sieht nur Sanktionen im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens vor.

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Artikel dazu auf ignoranz.ch
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