Nein zum neuen Hooligangesetz - auch
nach der Schande von Basel
15. Mai 2006 09:18 Abgelegt
in:
Sicherheit
Als Filipescu in der 93. Minute das
2:1 Führungstor erzielte rechnenten die Sicherheitskräfte noch
damit das der Pokal in Basel bleiben wird und die Basler-Fans
feiernd den Rasen stürmen werden. Nach dem 2:1 für den FCZ wollten
diese Fans aber nicht mehr feiern, sondern rächen und gingen auf
die FCZ Spieler und insbesondere auf Filipescu los. Doch braucht es
zum verhindern von solchen Ausschreitungen ein Gesetz, welches die
Unschuldsvermutung aufhebt? Ein Gesetz welches die Stadion Security
zu Polizisten und Richtern macht? Ich denke nicht!
Es würde reichen, wenn die Clubs mit der Hilfe von
Überwachungskameras und publizierten Fernseh- und Zeitungsbildern
Anzeige machen würde. Die Strafverfolger müssten dann bei den
Stadioneingängen und an Ticketverkauf stellen nach den Angezeigten
Hooligans fanden. Sinnvoll wäre, wenn in Strafgesetzbuch der
Tatbestand Hooliganismus oder Gewalt rund um Sportveranstaltung
eingeführt wird. Als Strafmass sollten Stadionverbote und in
härteren Fällen Rayonverbote gegen die Verurteilten verhängt
werden. Allenfalls könnte ein Angezeigter Hooligan bis zu seiner
Verurteilung, im Sinne der U-Haft temporär mit einem Stadionverbot
belegt werden. Aber nur wenn ein Haftrichter dies anordnet und bei
Freispruch müsste eine Entschädigung vorgesehen werden.
Was ist jetzt der Unterschied von meinem Vorschlag zum
Hooligangesetz? Das Hooligangesetz will präventiv Personen
sanktionieren, die eventuell Hooligans sein könnten. Mein Vorschlag
sieht nur Sanktionen im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens
vor.
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