Sicherheit

Zürich, 1. Mai 2008: Es wird mehr Ausschreitungen geben!

Wie der Tagesanzeiger am 23. August 2007 berichtete hat das 1. Mai Komitee in Zürich entschieden, dass nächstes Jahr der Umzug und das Fest zum 1. Mai 2008 an zwei verschiedenen Tagen stattfinden soll. Dadurch sollen gemäss 1. Mai Komitee Ausschreitungen verhindert werden. Ich bin sicher, dass diese Annahme falsch ist. Mit der Massnahme kann zwar verhindert werden, dass die Besucher des 1. Mai-Festes in Schusslinie der polizeilichen Ausschreitungsbekämpfung kommen, was in den letzten Jahren regelmässig passiert.
Was wird nun nach dem offiziellen Umzug und der Schlusskundgebung passieren, wenn kein 1. Mai-Fest stattfindet. Meiner Ansicht nach werden mehr Leute nicht wissen, was sie mit dem freien Tag tun sollen und werden sich Nachdemos anschliessen und dadurch können Ausschreitungswillige effektiver Handeln. Nur die Polizei wird die "Chaoten" nicht mehr ins 1. Mai-Fest treiben können.
Schade ist die Entscheidung auch für den offiziellen Umzug. Es stellt sich die Frage, ob ohne nachträgliches Fest nicht weniger Leute an den Umzug kommen.

Ausschreitungsbekämpfung ist die Aufgabe der Polizei und es ist auch die Aufgabe der Polizei zu verhindern, dass gewalttätige Leute im der friedlichen Menge des 1. Mai Festes untertauchen können. Nur weil bisher die Polizeitaktik versagt hat müssen jetzt Tausende auf ein gemütliches Fest nach dem 1. Mai-Umzug verzichten müssen. Würde die Polizei auch gewalttätige Demonstranten ins Sechseläuten-Fest treiben, wie sie es regelmässig am 1. Mai macht?
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Kritische Polizeistimme zum Polizeieinsatz am G8

Das Deutschlandradio Kultur hat ein Interview mit dem Münchner Polizeipsychologen Georg Sieber veröffentlich, in welchem dieser die Taktik der Polizei am bei den Protestaktionen am G8-Gipfel scharf kritisiert. Die Aussagen von Herrn Sieber scheinen mir sehr logisch. Vielleicht könnt die die Polizei in Zürich auch von solchem Wissen, dass im grossen Nachbar-Kanton vorhanden ist profitieren. Frau Maurer laden sie doch Herrn Sieber zu einer Weiterbildung für ihre Polizei noch vor dem 1. Mai 2008 ein.
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Bericht zur inneren Sicherheit - will die Bundespolizei mehr Geld?

Der Bericht zur inneren Sicherheit sagt ganz klar, die Sicherheitslage der Schweiz hat sich verschlechtert:
- Die Schweiz könnte Ziel eines islamistischen Terroranschlags werden.
- Die Gefahr von Rechtsextremer Gewalt nimmt zu.
- Die Linksextremen sind Gewaltbereiter, insbesondere gegen Polizisten
- Die Hooligans werden immer jünger.
- Das organisierte Verbrechen nimmt zu, insbesondere der Frauenhandel.
Ich habe mir dazu folgende Überlegungen:
Für einen Selbstmordanschlag braucht es mindestens eine Bombe um ein Selbstmordattentäter. Durch Migrationsbewegungen aus islamischen Ländern gibt es wahrscheinlich überall auf der Welt einen potenziellen Selbstmordattentäter. Bombenbauen ist eigentlich auch keine Hexerei. Zudem lassen sich gewisse Sprengstoffe aus Handelsüblichen Produkten herstellen. Daher ist in der Tat ein Terroranschlag in der Schweiz möglich, aber die Gefahr hat sich wohl kaum erhöht.
Die Gefahr von Rechtsextremen hat auch meiner Einschätzung nach zugenommen.
Zur Gewaltbereitschaft von Linkextremen gegenüber der Polizei ist zusagen, dass noch Mitte der 90er-Jahren kleine und grosse unbewilligten Demos, jeweils nicht von der Polizei verhindert worden sind. Diese sind dann meist friedlich verlaufen. In der letzten Jahren und insbesondere nach dem G8-Gipfel in Evian haben die meisten Polizeileitungen ihre Strategie geändert und gekesseln nichtbewilligte Demos von Anfang an ein. Dies Eskaliert dann meistens. Die Eskalation hätte es bei gleicher Polizeitaktik auch schon Mitte der 90er-Jahre gegeben.
Die Hooliganszene kann ich nicht einschätzen. Aussagen, die während einer politischen Debatte veröffentlicht werden sind aber immer mit Vorsicht zu geniessen.
Die Aussage zum organisierten Verbrechen dürfte meiner Ansicht nach korrekt sein.
Die Veränderte Sicherheitslage hat meiner Ansicht nach viel mehr mit der bürgerlichen Finanzpolitik zu tun. Wenn der Staat immer mehr spart, gibt einerseits mehr gesellschaftliche VerliererInnen. Diese Personen fühlen sich von der Gesellschaft benachteiligt. Es bilden sich Aggressionen und da man nicht mehr viel zu verlieren hat werden die Aggressionen ausgelebt. Andererseits, bewirkt der staatliche Spardruck, dass die verschiedenen Bereiche des Staatsapperates vermehrt versuchen ihre Aufgaben zu rechtfertigen, damit nicht in diesem Teil gespart wird. Damit nicht bei Polizei und Staatsschutz (DAP) gespart wird, muss die Sicherheitslage verschlechtert werden. Es kann auch durchaus möglich sein, dass sich die Sicherheitslage kaum verschlechtert hat, diese aber anders eingeschätzt wird um die Sparpolitik im eigenen Bereich abzublocken.

Bericht zur inneren Sicherheit der Schweiz (pdf)
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Nein zum neuen Hooligangesetz - auch nach der Schande von Basel

Als Filipescu in der 93. Minute das 2:1 Führungstor erzielte rechnenten die Sicherheitskräfte noch damit das der Pokal in Basel bleiben wird und die Basler-Fans feiernd den Rasen stürmen werden. Nach dem 2:1 für den FCZ wollten diese Fans aber nicht mehr feiern, sondern rächen und gingen auf die FCZ Spieler und insbesondere auf Filipescu los. Doch braucht es zum verhindern von solchen Ausschreitungen ein Gesetz, welches die Unschuldsvermutung aufhebt? Ein Gesetz welches die Stadion Security zu Polizisten und Richtern macht? Ich denke nicht!
Es würde reichen, wenn die Clubs mit der Hilfe von Überwachungskameras und publizierten Fernseh- und Zeitungsbildern Anzeige machen würde. Die Strafverfolger müssten dann bei den Stadioneingängen und an Ticketverkauf stellen nach den Angezeigten Hooligans fanden. Sinnvoll wäre, wenn in Strafgesetzbuch der Tatbestand Hooliganismus oder Gewalt rund um Sportveranstaltung eingeführt wird. Als Strafmass sollten Stadionverbote und in härteren Fällen Rayonverbote gegen die Verurteilten verhängt werden. Allenfalls könnte ein Angezeigter Hooligan bis zu seiner Verurteilung, im Sinne der U-Haft temporär mit einem Stadionverbot belegt werden. Aber nur wenn ein Haftrichter dies anordnet und bei Freispruch müsste eine Entschädigung vorgesehen werden.
Was ist jetzt der Unterschied von meinem Vorschlag zum Hooligangesetz? Das Hooligangesetz will präventiv Personen sanktionieren, die eventuell Hooligans sein könnten. Mein Vorschlag sieht nur Sanktionen im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens vor.

Homepage Komitee
Unterschriftenbogen runterladen (pdf)
Artikel dazu auf ignoranz.ch
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Die Polizei Sabotierte das 1. Mai-Fest

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Der venezolanische Botschafter in der Schweiz und Marcela Maspero vom venezolanischen Gewerkschaftsdachverband UNT
Am 1. Mai-Fest in Zürich herscht immer eine spezielle Stimmung. Am Anschluss an die Demo und die Kundgebung findet auf dem Helvetiaplatz und im Zeughaus-Areal ein Fest statt, welches aus einem Mix aus politischen Veranstaltungen, Informationstände, Volkfest und Konzerten besteht. Schon am frühen Nachmittag, gibt es eine erste Enttäuschung, da die Rede von Hugo Chavez nicht übertragen wurde, da dieser seine Kuba-Reise um einen Tag verlängern musste. Dafür war der venezolanische Botschafter anwesend (siehe Bild).
Das Konzert von Raggabund um 16:00 wurde zwischen durch Tränengas belasteten Wind gestört.
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Raggabund auf der Zeughausbühne
Das Konzert von No Relax auf dem Helvetiaplatz musste abgebrochen werden. Die Polizei hatte die Nachdemo Richtung Helvetiaplatz zurückgedrängt und ist in der Folge mit Tränengas und Gummischrot auch gegen Konzertbesucher vorgegangen. Konzert-Abbruch gab es später auch auf der Bühne in der Ecke Zeughausgasse/Kanonengasse beim Konzert von Berri Txarrak und wenig später mussten die Auftritte auf der Hip-Hop-Bühne in der Kanonengasse abgebrochen werden. Der Grund die Polizei drängte die Teilnehmer der Nachdemo ins Publikum um dieses danach mit Tränengas und Gummischrot anzugreifen. Tatsache ist im Bereich des 1. Mai-Festes hatten die Steinewerfer "nur" auf die Polizei im Steinen und Flaschen geworfen. In diesem Gebiet gab es keine Sachbeschädigungen. Als die Polizei weg war flogen keine Gegenstände mehr, dafür war der Helvetiaplatz noch Stunden nach dem Polizei-Einsatz so stark mit Tränengas gesättigt, dass dieser wegen Augenbrennen kaum mehr begangen werden konnte. Es sollte das Ziel der Polizei sein, Gewalttäter zu verhaften. Dieses Ziel kann kaum erreicht werden, in dem diese "Täter" in eine grosse Menschenmenge hinein gedrängt werden! Das Konzertpublikum ist natürlich auch nicht gerade erfreut, wenn ihr Konzert mit Tränengas und Gummischrot aufgelöst wird. Die meisten wollen dann mal schauen was los ist! Einige lassen dann ihre Wut raus, in dem diese auch noch die Polizei mit Steinen bewerfen. Durch ihr vorgehen hat die Zürcher Polzei, das 1. Maifest sabotiert, dafür geschaut, dass noch mehr Leute Steine gegen sie werfen und verhindert das diese verhaftet werden konnten. Wenn die Polizei ihre Taktik überdenken würde. Kämen sie zu Schluss, gewalttägige Demonstranten nicht in ein friedliches Fest hinein gejagt werden müssen. Diese Personen müssen isoliert werden, dann können auch die richtigen verhaftet werden.

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Polizei-Einsatz auf dem Helvetia-Platz

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Die Polizei kreist die Zeughausbühne ein

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Die Zeughausbühne nach dem ersten Polizei-Einsatz

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Das 1. Mai-Fest auf dem Zeughaus-Areal wird zum "festlichen Gefängnis". Von der Polizei eingekreist gibt es nur noch einen Ausgang!
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Referendum Gegen Hooligangesetz

Gemäss einem Artikel der WoZ will die Dachorganisation der FC Basel Fans in der Muttenzerkurve das Referedum gegen das Hooligan Gesetz von Christoph Blocher ergreifen. Die Fans aus Basel seien zu diesem Zweck sogar bereit mit der FCZ-Fans aus der Südkurve zusammen zuarbeitet und gemäss WoZ können sie auch mit der Unterstüztung von SP und Grünen rechnen. Diese wollen und können wegen dem Doppelreferedum gegen das Asylgesetz und den anstehenden Wahlen 2007 nicht selber die Federführung übernehmen.
Das die Initiative zum Referendum nun von den FCB-Fans kommt (welche mir im Übrigen eigentlich überhaupt nicht sympatisch sind), ist wohl kein Zufall. Denn diese mussten in Zürich Altstetten bereits einmal erleben, was es bedeutet Opfer von Polizei-Willkür zu werden.
Es würde auch Gewerkschaften, Linksautonomen Organisationen und der Antiglobalisierungsbewegung gut tun sich an dem Referendum zum beteiligen, denn es ist nur eine Frage der Zeit bis aus dem Anti-Hooligen-, ein Anti-Schwarzerblockgesetz wird und auch an Demonstrationen zusätzliche Willkür und Repression gegen alle Teilnehmer an der Tagesordnung sein wird.

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Verhältnismässig?

"Gegen gut 406 der insgesamt 427 jugendlichen FCB-Fans werden in Zürich offenbar keine Strafverfahren eröffnet." (Quelle: Tagesanzeiger) Jetzt muss in dieser Sache die Frage der Verhältnismässigkeit neu gestellt werden. Können in einem Rechtsstaat 406 unschuldige Menschen polizeilich gehindert werden ein Fussballspiel zusehen, damit verhindert werden kann, dass gegen 21 angeblich gewaltbereite ein Strafverfahren erröffnet werden kann. Anzumerken ist noch, dass die 21 Fans auch noch nicht verurteilt sind. Ich würde die Antwort mit nein beantworten. Dies hauptsächlich aus zwei Gründen. Die Polizei hat versucht, die Gewaltbereiten Fans zu verhaften, bevor diese gewalttätig wurden. Dies widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Zweitens ist festzustellen, dass anscheinend nicht nur 21 Personen dabei genügend Materialien dabei hatten, die auf eine geplante Gewalttat schliesssen lassen und dabei ist nicht einmal sicher, ob diese Personen, die jetzt eine Strafanzeige am Hals haben, bestraft wurden, weil sie bei ihrer Verhaftung am Bahnhof Altstetten Gewalt angewendet haben.

Die Frage stellt sich natürlich, mit welchen Konzepten Ausschreitungen verhindert werden können. Ich würde drei repressive Massnahmen vorschlagen:
1. Gepäckkontrollen im Zug und Beschlagnahmung von Gegenständen, die für Ausschreitungen nützlich sind.
2. Für Spiele in Zürich: Extra Züge in Altstetten anhalten und Fans mit Extrabussen zum Letzigrund oder Hardturm fahren.
3. Systematische Gepäckkontrollen beim Stadion Eingang. Wer Gegenstände auf sich trägt, welche für Ausschreitungen verwendet werden können und im Stadion verboten sind, wird angezeigt und nicht ins Stadion gelassen.

Daneben muss natürlich die Prävention verstärkt werden. Dieses Massnahmenpaket benötigt wahrscheinlich etwa gleich viele Personen, wie der Polizeieinsatz in Altstetten, aber es könnten alle Fans, die das wollen in einer friedlichen Stimmung ein Fussballfest geniessen.

Zurück zu den Vorfällen in Altstetten, ich hoffe schwer, dass die betroffenen Fans Schadenersatz für das bezahlte Ticket und das Bahnbillet erhalten und dass Esther Maurer und die Stadtpolizei Zürich daraus gelernt haben, dass die Polizei nicht präventiv eingreifen kann. Damit käme schon der Wegweisungsartikel ins Spiel. Da dieser aber vorläufig vom Tisch ist, möchte ich mich nicht weiter äussern.



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Private Wegweisung Ergänzung

Eine Ergänzung zum Artikel "Private Wegweisung" vom 23.10.2005:

Ich hatte nicht nur der Securitas ein Mail mit Fragen gesandt, sondern auch den Demokratischen Juristen Zürich. Diese haben nun folgende Antwort gegeben:

Wir hatten Ihre Fragen an der letzten Vorstandssitzung besprochen und sind zu folgenden Schlüssen gekommen:
auf privatem Grund ist jede Wegweisung zulässig, das Trottoir ist sicherlich öffentlicher Grund und dass die Securitas polizeiliche Kompetenzen hat - wie etwa die Bahnpolizei - ist nicht anzunehmen.
Wie Sie zurecht annehmen ist das Wegweisen von Personen, die sich auf dem Trottoir befinden, durch die Securitas höchst problematisch, wahrscheinlich unzulässig. Sie können es bei der Stadtpolizei melden.
Wir fragten uns, ob ein solches Vorgehen eventuell eine "Vorwirkung" des neuen Polizeigesetzes (eben ist die Vernehmlassungsfrist abgelaufen) sein könnte. Dieses neue Polizeigesetz, das der Polizei erhebliche Kompetenzen einräumt, unter anderem einen höchst umstrittenen Wegweisungsartikel enthält und rechtstaatlichen Grundsätzen spottet, sieht vor, dass Private polizeiliche Kompetenzen inne haben können. Die DJZ verlangen, dass polizeiliche Zwangsmassnahmen und strafprozessuale Ermittlungshandlungen ausschliesslich Aufgabe der Polizei (Art. 5 POG) sind. Und, da die privaten Sicherheitsdienste teilweise bewaffnet sind, benötigen sie eine fachkundige Ausbildung, die Mindeststandards beinhalten muss. Da bei einem Waffeneinsatz auch unbeteiligte Dritte betroffen sein können, ist eine Bewilligungspflicht einzuführen. Dies auch um sicherzustellen, dass keine ungesetzlichen polizeilichen Zwangsmassnahmen durch Private durchgeführt werden.

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Private Wegweisung

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Am 11. Oktober 2005, habe ich auf dem Weg nach Hause in der Konradstrasse - wird auch Haschgasse genannt - in Zürich wie zwei Securitasangestellte, einen randständig aussehenden Mann weggewiesen haben. Als ich die Securitasangestellten darauf Hinwies, dass sie keine polizeiliche Weisungsgewalt haben. Wurde mir entgegnet sie handeln im Auftrag von verschiedenen Firmen mit Sitz in dieser Strasse. Die Frage, ob sie sich gerade auf privat Grund einer dieser Firmen, welche sie nicht nannten befinden blieb unbeantwortet. Der männliche Securitas hat dann eingestanden, dass sie in einer juristischen Grauzone arbeiten und die Securitasangestellte hat mir den Tip gegeben, dass ich mich doch bei Securitas melden soll. Dann habe ich noch am Abend des 11. Oktober per Webmail auf der Securitashomepage getan:

11.10.05

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage betreffend der Aufgabe ihrer Mitarbeitern in der Konradstrasse in Zürich. Ich habe heute um ca. 18:40 Uhr beobachtet, wie zwei ihrer MitarbeiterInnen einen randständigen Mann aus der Strasse vertrieben. Als ich diese darauf hinwies, dass Sie auf öffentlichen Grund keine polizeilichen Bufugnisse haben und Sie diesen Mann, im Falle eines Vergehens festhalten können und die Polizeirufen und den Mann der Polizei zu übergeben und als Zeugen aufzutreten. Die Antwort war, dass Sie im auftrag von Geschäftsinhabern handeln und deren Hausordnung durchsetzen. Eine Antwort auf die Frage, ob sie sich zu diesem Zeitpunkt auf öffentlichem oder pivatem Grund befinden, konnten ihre Mitarbeiter jedoch nicht geben. Meine Frage an Sie: Gehört das Trottoir an der Konradstrasse zum privaten Grund? Wie instruieren Sie ihre Mitarbeiter über die räumlichen Grenzen ihrer Kompetenz? Wie sieht ihr Auftrag in der Konradstrasse aus? Sind ihre Aktivitäten in der Konradstrasse mit der Polizei koordiniert? Wenn, ja wie sind die Aufgaben verteilt.
Immerhin, einer ihrer MitarbeiterInnen hat zugeben, dass sie in der juristischen Grauzone operieren. Kann auf Grund dieser Aussage davon ausgegangen werden, dass sich ihrer Aktivitäten, nicht auf den privaten Grund beschränken?
Ich verbleibe, in der Hoffnung auf eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
Dominik Bucheli


Auf das Mail bekam ich folgende Antwort:

Von: securitas.web1@bluewin.ch
Betreff: Securitas: Formular
Datum: 11. Oktober 2005 18:11:03 GMT+02:00
An: bucheli@students.unibe.ch
Antwort an: info@securitas.ch

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden Ihnen wie gewünscht die Informationen zustellen oder Sie kontaktieren.


Eine richtige Antwort blieb bis heute aus. Die Autoantwort bestätigt jedenfalls, dass das Mail bei Securitas angekommen ist. Entweder wollen die jetzt die Situation herunter spielen und anworten deshalb nicht oder sie wissen keine Antworten, welche sie Entlasten können. Es ist aber eine Frechheit, dass private Hilfpolizisten Wegweisung ausführen, wenn dies die Polizei bis heute nicht tun darf.

Die Orte des Geschehens:

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