BuchiBlog subjektiv, tendentiös & ehrlich

Die Nomination des IFPI erfolgte vom Schreiber dieses Blogs.Silberner Ignory 2005: IFPI Schweiz
Der Interesseverband der Schweizer Musikindustrie bekämpft mit illegalen Mitteln kopierende Kinder. Anstatt im Internet innovative Produkte anzubieten, wird Angst und Schrecken verbreitet, bis hin zur Nötigung.
Die IFPI Schweiz hat vor etwas mehr als einem Monat in der Schweiz die Kampagne “Game Over” gestartet. Mit der Kampagne wird versucht, gegen Filesharer vorzugehen. Die IFPI sendet momentan Briefe an die Provider mit welchen diese aufgefordert werden “wirksame Massnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zu stoppen”. Zudem wird verlangt, dass der Provider entweder der IFPI die persönlichen Daten zu der angegeben IP Nummer ausliefert oder der Person direkt den beiliegenden Brief und die Unterlassungserklärung sendet.
Mit dem drohenden Ton soll wohl überspielt werden, dass die IFPI Aktion rechtlich fragwürdig ist. So geht fast vergessen, dass aufgrund bestehender Gesetze, wie dem Datenschutz, aber auch dem in der Schweiz geltenden “Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs” (inklusive Verordnung “Vuepf”) keine Auskunftsplicht gegenüber einer Organisation wie IFPI besteht.
Eine ausführlichere Betrachtung der Aktion und der Briefe findet sich auch auf Heise.
DIENSTAG, DEZEMBER 13, 2005
Musikmultis verklagen
Die IFPI-Schweiz gab heute stolz bekannt, dass sie schon 50 Raubkopierer erwischt hat. Diesen droht nun eine saftige Strafe. Aber der Verband der Schweizer Musikwirtschaft zerrt die Leute nicht vor Gericht. Nein in einem aussergerichtlichen Vergleich sollen die bösen Diebe zur Rechenschaft gezogen werden.
Wieso klagt ihr nicht? Ihr schwerreichen Unterhaltungsmultis? Ist es aussichtslos? Fehlen die Beweise um vor Gericht zu bestehen? Das steckt doch der Wurm drin. Auch wenn die IFPI behauptet, dass die Verstösse nachgewiesen seien.
Die Delinquenten sollen zu einer Strafe zwischen 1000 und 9000 Franken verdonnert werden. Erst wenn es zu keiner Einigung kommt, soll eine Strafanzeige folgen.
Allein die Summe des Vergleichs erscheint absurd*. Will da der böse Wolf Weltkonzern mit Drohgebärden vom hasenfüssigen Konsumenten – unter Mithilfe von schmierigen Anwälten – einfach seine Zahlen aufbessern? Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, dass die fantasielosen und rein vom Profitdenken gesteuerten Unternehmen mit allen Mitteln seine Verkäufe wieder ankurbeln will.
Nur müsste sich dazu die Musikindustrie endlich wieder einmal bemühen. Künstler als solche zu behandeln. Kaufenswerte Produkte zu veröffentlichen, langfristig etwas aufzubauen. Mit den gecasteten Plastik-Pop-Bands, den immer neuen Zweitverwertungen alter Hits und dem hemmungslosen Ausnutzen so genannt neuer Trends aufhören.
Dass die Multis den Trend Internet verpennt haben und durch Fusionen auch immer mehr zu reinen Geldmaschinen von Mischkonzernen wurden, belegt Tim Renner in seinem Buch «Kinder, der Tod ist gar nicht so schlimm».
Eigentlich hätten Musikfreaks allen Grund die Industrie wegen der akustischen Umweltverschmutzung und dem Unterlassen ihrer eigentlichen Aufgab – der Pflege eines guten Katalogs – zu verklagen.
*Der Fan (ich bezeichne mich als solchen) soll mal ausrechnen wie viel Geld er jährlich für Musik ausgibt. Und dann sollte man Musikfreaks auch mal fragen, wie viele Songs sie illegal herunterladen (ich bisher keinen einzigen). (Quelle: SCHIMPFUNDSCHANDE)
Ist der Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen erlaubt?
Nach einhelliger Meinung und nach der Gerichtspraxis ist der Upload, also das Online-Anbieten von geschützten Werken nur mit Zustimmung der Rechtsinhaber (Urheber beziehungsweise ihre Verwertungsgesellschaften, Tonträgerproduzenten) erlaubt. P2P-Anbieter, die diese Zustimmung nicht einholen, handeln illegal. Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von ''offensichtlich'' illegalen Angeboten verboten). In der Praxis stellt sich die Frage nur selten in dieser Form. Denn wer zum Herunterladen eine der neueren P2P-Softwares benützt, bietet automatisch die auf seiner Festplatte gespeicherten Musiktitel online an. Er handelt also illegal und kann sich strafbar machen, wenn er die erforderlichen Rechte nicht einholt. Und unabhängig von dieser Frage ist es wahrscheinlich, dass die P2P-Angebote einer der Gründe für den Einbruch der Tonträgerverkäufe sind, von denen nicht nur die Musikindustrie, sondern auch die Urheber und Interpreten leben. Wer P2P-Angebote nutzt, schadet den Künstlern, die er liebt.
Die Fragen müssen gestellt werden: Wieso sollen 90 Verwaltungen inkl. Werbeausgaben günstiger sein als eine Verwaltung ohne Werbeausgaben? Wieso soll die Prämienhöhe vom Wohnort abhängen und nicht vom Einkommen?Die Ablehnung der Initiative „für eine soziale Einheitskrankenkasse“ durch den Bundesrat zeugt nicht von grosser Weitsicht. Die Einführung einer sozialen Einheitskrankenkasse würde die Lösung vieler Probleme im Gesundheitswesen ermöglichen. Die Grünen sind als Mitinitianten überzeugt, dass die Vorteile einer Einheitskasse die Mehrheit der Bevölkerung zu einem JA bewegen wird.
Laut Umfragen figurieren die Sorgen um das Gesundheitswesen und dessen Finanzierung ganz oben auf den Sorgenbarometern. Doch überzeugende Lösungen für ein Gesundheitswesen, das bedürfnisgerecht, effizient und finanziell für alle tragbar ist, sind nicht in Sicht. Die Initiative beinhaltet zwei zentrale Elemente einer nachhaltigen Gesundheitsreform:
die Versicherungsorganisation wird vereinfacht und vereinheitlicht
die unsozialen Kopfprämien werden durch Prämien ersetzt, die der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten angepasst sind.
Die Vorteile einer sozialen Einheitskrankenkasse sind evident:
die Einheitskasse wird die unsinnige Konkurrenz der über 90 Kassen ablösen, die heute für die obligatorische Krankenversicherung zuständig sind. Die Steuerung des Gesundheitswesens wird dadurch wesentlich einfacher. Die Kosten für die Werbung und Abwerbung von Versicherten entfallen, ebenso die Kosten für die Kassenwechsel
die Einheitskasse kann kantonal organisiert werden. Durch die tripartite Verwaltung, wie sie die Initiative fordert (Leistungserbringer, Versicherte, Öffentliche Hand), wird das Gesundheitswesen demokratischer und transparenter
die ganze Problematik der Risikoselektion und des Risikoausgleichs entfällt
das unsoziale Kopfprämiensystem fällt endlich weg. Die Prämien werden der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten angepasst. Wie diese Forderung auszugestalten ist, wird der Gesetzgeber regeln müssen. Sicher ist: die Prämienlast, die heute rund 18 Milliarden Franken ausmacht, muss gerechter als heute verteilt werden
das Niveau der Reserven, die sich Ende 2005 auf rund 7,5 Milliarden Franken belaufen, kann gesenkt werden, dadurch wird auch die Prämienlast gesenkt
die Grünen weisen einmal mehr darauf hin, dass die Prämienlast auch durch Umweltabgaben gesenkt werden können. Wie bei der CO2-Abgabe vorgesehen, sind diese über die Krankenkassenprämien zurückzuerstatten
1945 gab es in der Schweiz über 1'000 Krankenkassen. Heute sind es noch über 90, die Tendenz zu weiteren Konzentrationen ist offensichtlich. Damit wird die Macht der Kassen im Gesundheitswesen immer grösser. Nur eine Einheitskrankenkasse, die demokratisch und transparent geführt wird, kann einen wichtigen Beitrag leisten für ein Gesundheitssystem, das bedürfnisgerecht, effizient und finanziell tragbar ist. Ein JA zur Initiative bedeutet ein JA zu einem transparenteren, demokratischeren und sozialerem Gesundheitssystem.
"Mit einer Reihe weiterer, rechtlich unhaltbarer Vertragsbestimmung versucht Aldi ein Klima der Angst zu verbreiten:
- Angestellte, die vermeintliche Vergehen von ArbeitskollegInnen – etwa das Essen einer überreifen Banane – nicht melden, riskieren die fristlose Entlassung.
- Die fristlose Entlassung droht u.a. auch beim «Rauchen in allen Räumen, in denen Rauchverbot gilt».
- Verboten sind «sichtbare Piercings und Tattoos», ebenso «unordentliche Haarschnitte und unordentliche Rasur»" (Quelle Unia)
Ob ein Arbeitsklima der Angst oder ein Arbeitsklima des Vertrauens vorteilhafter ist wird sich zeigen. Diese Bestimmungen wird, wahrscheinlich kaum jemand unterschreiben, der Aussicht auf eine andere Stelle hat. Da bleibt die Vermutung stehen, dass der Arbeitgeber Aldi die Angst von der Arbeitslosigkeit und die Konsquenzen für eineN ArbeitsloseN, welcher ein Jobangebot ablehnt ausnutzt.