Wirtschaft

UBS-Ökonomen warnen: Das öffnen der Lohnschere als Gefahr für die Globalisierung

Was NGO's schon lange wissen hat nun auch die UBS gemerkt. Die Zunahme sozialer Ungleichheiten das öffnen der Lohnschere, die Gewinnverschiebung von Arbeit zu Kapital stellt eine Gefahr für den sozialen Frieden dar. Insbesondere wenn der Mittelstand von Abstiegserfahrungen betroffen wird, gerät der Freihandel und damit die Globalisierung unter Druck. Die UBS hat soeben die Erkenntnis gewonnen, dass die Globalisierung politisch verhindert werden wird, wenn nicht mehr Leute davon profitieren. Geht die UBS bald mit gutem Beispiel voran und kürz die Löhne von Management und Verwaltungsrat? Wahrscheinlich nicht, den im Wirtschaftsmagazin Trend von Schweizerradio DRS wollte die Bank nicht einmal Stellung beziehen, zur eigenen Studie

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Grüner Frosch und rotes Blut?

Die Meldung in der Pendlerzeitung Heute (pdf S. 7) hat mich aufgeschreckt. Chiquita soll kolumbische Paramilitärs finanziell unterstützt haben! Was war da die Gegenleistung? An dem Marktleader in der Bananenproduktion, welcher mit dem "Nachhaltigkeitslabel" dem grünen Frosch wirb, klebt rotes Blut. Wirklich fair gehandelte Bananen wird wohl auch in Zukunft nur Max Havelar liefern.

ciquita

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Amgen geht nach Irland

Gemäss, dem Echo der Zeit vom 24. Januar 2006 bau der US-Konzern Amgen, seine neue Produktionsstätte in Cork, Irland und damit nicht in der Schweiz in Galmiz. Der Sprecher von Amgen betont gemäss dem Echo der Zeit, dass der Entscheid, ein Entscheid für Irland und nicht gegen die Schweiz war und betont den vorhandene Arbeitsmarkt in Cork, wo in der Region noch andere grosse Pharma- und Biotechunternehmen Produktionsstätten haben. In der selben Sendung wird noch erwähnt, dass die neue Produktionsstätte in Irland, neben dem Hafenbecken und in nächster Nähe von Autobahn- und Bahnanschluss liegt. Dies bedeutet, an einem denkbar besser erschlossenen Ort als, das in Galmiz der Fall gewesen wäre.
Galmiz war der falsche Standort in der Schweiz. Rein von den Kosten her, wäre der Standort Galmiz höchstwahrscheinlich interessant für Amgen gewesen. Doch am Standort Irland, kann Amgen in von einer Clusterdynamik und gegenseitigen Lerneffekten, einem gemeinsamen Arbeitsmarkt mit anderen Pharma- und Biotechunternehmen, wie Pfizer, Novartis und anderen profitieren und kriegt einen gut erschlossenen Standort. Was nützt den einem Unternehmen, eine günstige Fabrik im grünen, wenn keine entsprechend qualifizierten Arbeitskräfte in der Region vorhanden sind und pendeln parkisch nur mit dem Auto möglich ist, was in der Schweiz nicht alle Arbeitskräfte wollen. Oder besser gesagt, einen Job vorziehen, wo der Arbeitsweg einfacher ist. Dann müsste Amgen immer mit der zweiten Garde Arbeitskräfte vorlieb nehmen. Sicher hätte es in der Schweiz attraktivere Standorte gegeben, als Galmiz, doch wahrscheinlich, hat "Kantönli-Geist" diese verhindert.
Es ist auf jeden Fall jetzt nicht klug, den Natur- und Landschaftsschützer, die Schuld an der nicht Ansiedlung von Amgen in Galmiz zu geben, sondern die Wirtschaftförderer müssen sich fragen, ob Standorte, welche aus guten Gründen nicht in der Bauzone liegen, wirklich auch gute Produktionsstandorte sind und sich nächstes mal die Mühe nehmen nach Standorten zu suchen, welche mit den Grundsätzen der Raumplanung vereinbar sind.
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IFPI setzt Provider unter Druck und erhält den silbernen Ignory 05

Das Webforum Ignoranz verleiht den

Silberner Ignory 2005: IFPI Schweiz
Der Interesseverband der Schweizer Musikindustrie bekämpft mit illegalen Mitteln kopierende Kinder. Anstatt im Internet innovative Produkte anzubieten, wird Angst und Schrecken verbreitet, bis hin zur Nötigung.

Die Nomination des IFPI erfolgte vom Schreiber dieses Blogs.
Die IFPI versucht nach den Recherchen von
netzpolitik.org die Provider in der Schweiz dazu zu bringen die Filesharing Benutzer bekannt zugeben, obwohl diese gemäss Schweizerrecht gegenüber einer Organisation wie der IFPI keine Auskunft über ihre Kunden geben dürfen:

Die IFPI Schweiz hat vor etwas mehr als einem Monat in der Schweiz die Kampagne “Game Over” gestartet. Mit der Kampagne wird versucht, gegen Filesharer vorzugehen. Die IFPI sendet momentan Briefe an die Provider mit welchen diese aufgefordert werden “wirksame Massnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zu stoppen”. Zudem wird verlangt, dass der Provider entweder der IFPI die persönlichen Daten zu der angegeben IP Nummer ausliefert oder der Person direkt den beiliegenden Brief und die Unterlassungserklärung sendet.
Mit dem drohenden Ton soll wohl überspielt werden, dass die IFPI Aktion rechtlich fragwürdig ist. So geht fast vergessen, dass aufgrund bestehender Gesetze, wie dem Datenschutz, aber auch dem in der Schweiz geltenden “Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs” (inklusive Verordnung “Vuepf”) keine Auskunftsplicht gegenüber einer Organisation wie IFPI besteht.
Eine ausführlichere Betrachtung der Aktion und der Briefe findet sich auch auf Heise.

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Ist MP3-Download per P2P illegal?

In der Schweiz hat die Musikindustrie die ersten 50 Filesharing Nutzer ins Visier genommen. BuchiBlog möchte gerne mit eineM/R Betroffenen ein Interview machen: Wenn du in den letzten Tagen Post von der IFPI bekommen hast, dann schreib mir doch ein eMail. Doch wie geht die Musikindustrie vor und hat sie das Recht dazu?

DIENSTAG, DEZEMBER 13, 2005
Musikmultis verklagen
Die IFPI-Schweiz gab heute stolz bekannt, dass sie schon 50 Raubkopierer erwischt hat. Diesen droht nun eine saftige Strafe. Aber der Verband der Schweizer Musikwirtschaft zerrt die Leute nicht vor Gericht. Nein in einem aussergerichtlichen Vergleich sollen die bösen Diebe zur Rechenschaft gezogen werden.
Wieso klagt ihr nicht? Ihr schwerreichen Unterhaltungsmultis? Ist es aussichtslos? Fehlen die Beweise um vor Gericht zu bestehen? Das steckt doch der Wurm drin. Auch wenn die IFPI behauptet, dass die Verstösse nachgewiesen seien.
Die Delinquenten sollen zu einer Strafe zwischen 1000 und 9000 Franken verdonnert werden. Erst wenn es zu keiner Einigung kommt, soll eine Strafanzeige folgen.
Allein die Summe des Vergleichs erscheint absurd*. Will da der böse Wolf Weltkonzern mit Drohgebärden vom hasenfüssigen Konsumenten – unter Mithilfe von schmierigen Anwälten – einfach seine Zahlen aufbessern? Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, dass die fantasielosen und rein vom Profitdenken gesteuerten Unternehmen mit allen Mitteln seine Verkäufe wieder ankurbeln will.
Nur müsste sich dazu die Musikindustrie endlich wieder einmal bemühen. Künstler als solche zu behandeln. Kaufenswerte Produkte zu veröffentlichen, langfristig etwas aufzubauen. Mit den gecasteten Plastik-Pop-Bands, den immer neuen Zweitverwertungen alter Hits und dem hemmungslosen Ausnutzen so genannt neuer Trends aufhören.
Dass die Multis den Trend Internet verpennt haben und durch Fusionen auch immer mehr zu reinen Geldmaschinen von Mischkonzernen wurden, belegt Tim Renner in seinem Buch «Kinder, der Tod ist gar nicht so schlimm».
Eigentlich hätten Musikfreaks allen Grund die Industrie wegen der akustischen Umweltverschmutzung und dem Unterlassen ihrer eigentlichen Aufgab – der Pflege eines guten Katalogs – zu verklagen.
*Der Fan (ich bezeichne mich als solchen) soll mal ausrechnen wie viel Geld er jährlich für Musik ausgibt. Und dann sollte man Musikfreaks auch mal fragen, wie viele Songs sie illegal herunterladen (ich bisher keinen einzigen). (Quelle: SCHIMPFUNDSCHANDE)


Doch ist der Download von Urheberrecht geschützten Dateien wirklich verboten? Dazu die Suisa, welche die Urheberrechte von Musiker in der Schweiz verwaltet:

Ist der Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen erlaubt?
Nach einhelliger Meinung und nach der Gerichtspraxis ist der Upload, also das Online-Anbieten von geschützten Werken nur mit Zustimmung der Rechtsinhaber (Urheber beziehungsweise ihre Verwertungsgesellschaften, Tonträgerproduzenten) erlaubt. P2P-Anbieter, die diese Zustimmung nicht einholen, handeln illegal. Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von ''offensichtlich'' illegalen Angeboten verboten). In der Praxis stellt sich die Frage nur selten in dieser Form. Denn wer zum Herunterladen eine der neueren P2P-Softwares benützt, bietet automatisch die auf seiner Festplatte gespeicherten Musiktitel online an. Er handelt also illegal und kann sich strafbar machen, wenn er die erforderlichen Rechte nicht einholt. Und unabhängig von dieser Frage ist es wahrscheinlich, dass die P2P-Angebote einer der Gründe für den Einbruch der Tonträgerverkäufe sind, von denen nicht nur die Musikindustrie, sondern auch die Urheber und Interpreten leben. Wer P2P-Angebote nutzt, schadet den Künstlern, die er liebt.


Doch wie soll man sich verhalten, wenn man persönlich mit den Drohungen von der Musikindustrie konfrontiert wird? Hier gebe ich zwei Empfehlungen ab: Wer Song zum Download angeboten hat, soll sich einen Anwalt nehmen und eine Einigung anstreben. Wer nur Songs gedownloadet hat, soll nur auf eine Einigung eintreten, welche faktisch einen Nachträglichen Kauf der Musik darstellt: 1,50 Fr. pro Song oder 15.- Fr. pro Album. Ansonsten ist bei einer Strafanzeige ein Freispruch zu erwarten. Im übrigen sind Filesharing Netzwerke zum Tausch von nicht urheberrechtlich geschützten Inhalten (zum Musik aus den 1920 Jahren) weiter nutzbar.
Wer keinen Stress mit der Industrie will kann auch im Internet Musik, welche unter Creative Common Lizenz veröffentlich wurde, herunterladen (z.B. auf www.kulturattentat.ch oder www.starfrosch.ch). Creative Common ist die Lizenz für Opensource Musik, Literatur, Texte, Bilder, Fotos u.s.w...
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Bundesrat lehnt Einheitskrankenkasse ab!

"Unter den Krankenversicherern soll auch künftig Wettbewerb herrschen. Der Bundesrat hält nichts von einer Einheitskasse und lehnt eine entsprechende Initiative der Linken ab." «Tages-Anzeiger» vom 10.12.2005, Seite 2. Wettbewerb im Gesundheitswesen? Wettbewerb und Markt dienen Bekanntlich der Distribution von knappen Gütern. Welches knappe Gut wird nun mit der obligatorischen Krankenkasse verteilt? Das Produkt ist identisch und jeder hat das Anrecht, dieses Produkt bei jeder Krankenkasse zu einem Preis, welcher sich aus Alter und Wohnort zusammensetzt zu beziehen. In einer Wettbewerbssituation müsste eigentlich das Gesetz von Angebot und Nachfrage spielen. Heute zahlt jemand einen günstige Prämie, wenn er sich zufälligerweise in einer Kasse befindet in welcher im Mittel die Versicherten dieser Krankenkasse weniger Kosten verursachen als das Gesamtschweizerische Mittel. Da dann viele Versicherte in diese Kasse wollen, gleichen sich die Kosten der Versicherten dieser Kasse der Kosten der aller Versicherten an. Dazu kommen, dass diese Kasse plötzliche neue Versicherte aufnehmen muss und somit steigen die Kosten für den Kassenwechsel und der Wettbewerbsvorteil für diese Kasse ist schon nächstes Jahr kleiner mehr.

Die Grünen schreiben zur Ablehnung der Einheitskrankenkasse folgendes:

Die Ablehnung der Initiative „für eine soziale Einheitskrankenkasse“ durch den Bundesrat zeugt nicht von grosser Weitsicht. Die Einführung einer sozialen Einheitskrankenkasse würde die Lösung vieler Probleme im Gesundheitswesen ermöglichen. Die Grünen sind als Mitinitianten überzeugt, dass die Vorteile einer Einheitskasse die Mehrheit der Bevölkerung zu einem JA bewegen wird.
Laut Umfragen figurieren die Sorgen um das Gesundheitswesen und dessen Finanzierung ganz oben auf den Sorgenbarometern. Doch überzeugende Lösungen für ein Gesundheitswesen, das bedürfnisgerecht, effizient und finanziell für alle tragbar ist, sind nicht in Sicht. Die Initiative beinhaltet zwei zentrale Elemente einer nachhaltigen Gesundheitsreform:
 die Versicherungsorganisation wird vereinfacht und vereinheitlicht
 die unsozialen Kopfprämien werden durch Prämien ersetzt, die der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten angepasst sind.
Die Vorteile einer sozialen Einheitskrankenkasse sind evident:
 die Einheitskasse wird die unsinnige Konkurrenz der über 90 Kassen ablösen, die heute für die obligatorische Krankenversicherung zuständig sind. Die Steuerung des Gesundheitswesens wird dadurch wesentlich einfacher. Die Kosten für die Werbung und Abwerbung von Versicherten entfallen, ebenso die Kosten für die Kassenwechsel
 die Einheitskasse kann kantonal organisiert werden. Durch die tripartite Verwaltung, wie sie die Initiative fordert (Leistungserbringer, Versicherte, Öffentliche Hand), wird das Gesundheitswesen demokratischer und transparenter
 die ganze Problematik der Risikoselektion und des Risikoausgleichs entfällt
 das unsoziale Kopfprämiensystem fällt endlich weg. Die Prämien werden der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten angepasst. Wie diese Forderung auszugestalten ist, wird der Gesetzgeber regeln müssen. Sicher ist: die Prämienlast, die heute rund 18 Milliarden Franken ausmacht, muss gerechter als heute verteilt werden
 das Niveau der Reserven, die sich Ende 2005 auf rund 7,5 Milliarden Franken belaufen, kann gesenkt werden, dadurch wird auch die Prämienlast gesenkt
 die Grünen weisen einmal mehr darauf hin, dass die Prämienlast auch durch Umweltabgaben gesenkt werden können. Wie bei der CO2-Abgabe vorgesehen, sind diese über die Krankenkassenprämien zurückzuerstatten
1945 gab es in der Schweiz über 1'000 Krankenkassen. Heute sind es noch über 90, die Tendenz zu weiteren Konzentrationen ist offensichtlich. Damit wird die Macht der Kassen im Gesundheitswesen immer grösser. Nur eine Einheitskrankenkasse, die demokratisch und transparent geführt wird, kann einen wichtigen Beitrag leisten für ein Gesundheitssystem, das bedürfnisgerecht, effizient und finanziell tragbar ist. Ein JA zur Initiative bedeutet ein JA zu einem transparenteren, demokratischeren und sozialerem Gesundheitssystem.

Die Fragen müssen gestellt werden: Wieso sollen 90 Verwaltungen inkl. Werbeausgaben günstiger sein als eine Verwaltung ohne Werbeausgaben? Wieso soll die Prämienhöhe vom Wohnort abhängen und nicht vom Einkommen?
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Wirtschaftsfaktor Ausländer

Die Ausländische Bevölkerung der Schweiz ist ein wichtiger Faktor für die Schweizerwirtschaft. Damit sind nicht die Steuerflüchtlinge gemeint, welche die SVP jeweils mit Applaus begrüsst, sondern ArbeitsmigrantInnen und Flüchtlinge. Gemäss Bundesamt für Statistik hat die Schweiz 2005 eine Wohnbevölkerung von 7'415'000 Personen. Davon sind 5,9 Mio. SchweizerInnen und 1,5 Mio ausländische Staatsangehörige. 849'000 Ausländer arbeiten in der Schweiz, wobei nur 104'000 Schweizer erwerbslos sind. Wenn die Schweiz den Schweizer gehören soll, herscht in der Schweiz akkuter Arbeitskräftemangel. Das würde zu den heutigen offenen Stellen kämen ungefähr 750'000 Stellen dazu die nicht besetzt werden können. Diese Arbeitsplätze würden in der Folge ins Ausland verlegt und damit würde das Bruttoinlandprodukt der Schweiz um mind. diese Lohnsumme schrumpfen (Bei einem Durchschnittlichen Lohn von 4'000 Fr. um min. 36 Mia.).

Doch der latente Rassismus nützt der Ausbeutung der ausländischen Arbeitskräfte:

Mit der Angst vor Masseneinwanderung können Gesetze durch gebracht werden, die insbesondere Asylsuchenden den Zugang zu Schweizerarbeitsmarkt stark einschränken. Durch das anfängliche Arbeitsverbot können Asylsuchende erst nach einem längeren Arbeitsunterbruch, versuchen im Schweizerarbeitsmarkt Fuss zu fassen. Dadurch wird es ihnen auch trotz guter Ausbildung nur noch möglich sein Hilfsarbeiten auszuführen. Somit ist gewährleistet, dass der Schweizerwirtschaft auch trotz staatlichem Bildungssystem die Hilfskräfte nicht ausgehen. So putzen in der Schweiz teilweise Sri Lankische Informatikerinnen die Teppichetagen und philipinische Ärzte arbeiten als Hilfspfleger.

Asylmissbrauch, Schmarotzer, Kriminelle und Scheininvalide

In der Öffentlichkeit wird immer dann von Ausländern gesprochen, wenn es darum geht die Schattenseiten der Gesellschaft aufzuzeigen. Selbstverständlich werden Ausländer öfters kriminell, weil die tiefste soziale Schicht immer am häufigsten kriminell wird, da ihnen die Perspektive in diesem System fehlt. Doch auch Verbrechen sind sozial konstruiert die herrschende Klasse ist darum bemüht, dass ihre Verbrechen nicht in der Statistik erscheinen. Selbstverständlich werden bei den harten Arbeitsbedingung m die Arbeitskräfte schneller Invalid und während SchweizerInnen bei Arbeitslosigkeit noch einen schlechteren Job annehmen können, werden Ausländer bei Wirtschaftskrisen aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Doch was ist eigentlich Asylmissbrauch, der tritt dann ein, wenn der Grund für eine ausländische Person ihre Heimat zu verlassen für das Gesetz der Schweiz kein Grund ist, dass sich diese Person in der Schweiz in Schutz bringen darf. Der Asylmissbrauch entsteht aus einem Asylrecht, dass darauf abzielt eine gewisse Anzahl Asylsuchende ins Land zu lassen und nicht fähig ist auf die Gründe der Asylsuchenden einzugehen. Denn eigentlich verlässt wahrscheinlich selten jemand seine Heimat ohne driftigen Grund.

Ausbeutung der Nachbarländer

Die Schweiz ist ganz offensichtlich nicht im Stande zu Beispiel genügend Ärzte auszubilden. Die Medizinische Ausbildung ist zu teuer und deshalb ist der Numurus Clausus eingeführt worden: eine Ausbildungbegrenzung. Da die Schweiz, wegen der Demografischen Entwicklung in Zukunft aber mehr Ärzte braucht und diese in der Schweiz besser verdienen als in den Nachbarländern kommen Deutscheärzte in die Schweiz zum Arbeiten, damit profitiert die Schweiz von der Investitionen in die Ausbildung dieser Ärzte, welche von Deutschland mit finanziert wurde.
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Discounter: Mobbing-Paradis und Konjunktur-Hemmer?

Gestern wurden die ersten Aldi-Filialen in der Schweiz eröffnet und die breite Öffentlichkeit freut sich, dass nun endlich auch in der Schweiz billig eingekauft werden kann. Überhaupt ist dies bereits seit einem Jahr eines der wichtigsten Themen. Leider stellt sich niemand die Frage, ob billig einkaufen auch in jedem Fall sinnvoll ist. Wie kommen diese billigst Preise überhaupt zu Stande?

Preise bestehen immer aus Produktionskosten, Distributionskosten und Margen. Die Produktionskosten senken bedeutet bei Lebensmitteln, den Bauern für die gleiche Ware weniger zu bezahlen, obwohl die Bauern für ihre eigenen Produktionskosten schon heute zu wenig Geld erhalten und auf Direktzahlungen vom Staat abhängig sind. Die Distributionskosten können gesenkt werden, wenn in der Infrastruktur gespart wird, wenn mit weniger Mitarbeiterinnen die gleiche Arbeit erledigt wird oder wenn die Arbeitnehmerinnen zu schlechteren Bedingungen eingestellt werden. Also das weniger Leute Lohn bekommen und diese dann erst noch weniger Lohn. Aldi praktiziert in der Schweiz noch etwas anderes: Bei Aldi Suisse erhalten die VerkäuferInnen einen höheren Lohn als bei der Konkurenz, dafür ist die Arbeitszeit länger, was dann dem selben Stundenlohn entspricht (Quelle Unia). Zusätzlich werden die MitarbeiterInnen zu höchstens 50% eingestellt, damit muss Aldi den ArbeitnehmerInnen keine Pensionskassenbeiträge bezahlen. Somit wird der Lohn nochmals schlechter als er aussieht.

Wieso sollen nun diese tiefen Preise schlecht für die Konjunktur sein?

Die tiefen Preise basieren auf tiefen Löhnen, dadurch haben Arbeitsnehmende weniger Geld zum Konsumieren. Die wenigen, die viel Geld haben müssen für ihr Konsumbedürfnis zu befriedigen weniger Geld ausgeben. Es wird also für weniger Geld konsumiert, das drückt auf das Bruttoinlandprodukt.

Tiefe Preise müssen aber nicht unbedingt Konjunktur hemmend sein. Wettbewerb politische Massnahmen, welche die Margen bei Importen drücken haben einen durchaus positiven Einfluss, auch eine Homogenisierung von tiefen und hohen Löhnen würde einen positiven Einfluss haben. Nur wollen diese Harddiscounter ja alle auch noch reich werden und verzichten nur ungern auf ihren Gewinn.

Arbeiten in Angst

Die Gewerkschaft Unia macht darauf aufmerksam, dass Aldi versucht ihre Mitarbeiter zum Denunziantentum anzustiften, ja sogar vertraglich zu verpflichten, wer die ArbeitskollegIn nicht verpfeifft der verliert fristlos seinen Job:

"Mit einer Reihe weiterer, rechtlich unhaltbarer Vertragsbestimmung versucht Aldi ein Klima der Angst zu verbreiten:
- Angestellte, die vermeintliche Vergehen von ArbeitskollegInnen – etwa das Essen einer überreifen Banane – nicht melden, riskieren die fristlose Entlassung.
- Die fristlose Entlassung droht u.a. auch beim «Rauchen in allen Räumen, in denen Rauchverbot gilt».
- Verboten sind «sichtbare Piercings und Tattoos», ebenso «unordentliche Haarschnitte und unordentliche Rasur»" (Quelle Unia)

Ob ein Arbeitsklima der Angst oder ein Arbeitsklima des Vertrauens vorteilhafter ist wird sich zeigen. Diese Bestimmungen wird, wahrscheinlich kaum jemand unterschreiben, der Aussicht auf eine andere Stelle hat. Da bleibt die Vermutung stehen, dass der Arbeitgeber Aldi die Angst von der Arbeitslosigkeit und die Konsquenzen für eineN ArbeitsloseN, welcher ein Jobangebot ablehnt ausnutzt.

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