Ist MP3-Download per P2P illegal?

In der Schweiz hat die Musikindustrie die ersten 50 Filesharing Nutzer ins Visier genommen. BuchiBlog möchte gerne mit eineM/R Betroffenen ein Interview machen: Wenn du in den letzten Tagen Post von der IFPI bekommen hast, dann schreib mir doch ein eMail. Doch wie geht die Musikindustrie vor und hat sie das Recht dazu?

DIENSTAG, DEZEMBER 13, 2005
Musikmultis verklagen
Die IFPI-Schweiz gab heute stolz bekannt, dass sie schon 50 Raubkopierer erwischt hat. Diesen droht nun eine saftige Strafe. Aber der Verband der Schweizer Musikwirtschaft zerrt die Leute nicht vor Gericht. Nein in einem aussergerichtlichen Vergleich sollen die bösen Diebe zur Rechenschaft gezogen werden.
Wieso klagt ihr nicht? Ihr schwerreichen Unterhaltungsmultis? Ist es aussichtslos? Fehlen die Beweise um vor Gericht zu bestehen? Das steckt doch der Wurm drin. Auch wenn die IFPI behauptet, dass die Verstösse nachgewiesen seien.
Die Delinquenten sollen zu einer Strafe zwischen 1000 und 9000 Franken verdonnert werden. Erst wenn es zu keiner Einigung kommt, soll eine Strafanzeige folgen.
Allein die Summe des Vergleichs erscheint absurd*. Will da der böse Wolf Weltkonzern mit Drohgebärden vom hasenfüssigen Konsumenten – unter Mithilfe von schmierigen Anwälten – einfach seine Zahlen aufbessern? Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, dass die fantasielosen und rein vom Profitdenken gesteuerten Unternehmen mit allen Mitteln seine Verkäufe wieder ankurbeln will.
Nur müsste sich dazu die Musikindustrie endlich wieder einmal bemühen. Künstler als solche zu behandeln. Kaufenswerte Produkte zu veröffentlichen, langfristig etwas aufzubauen. Mit den gecasteten Plastik-Pop-Bands, den immer neuen Zweitverwertungen alter Hits und dem hemmungslosen Ausnutzen so genannt neuer Trends aufhören.
Dass die Multis den Trend Internet verpennt haben und durch Fusionen auch immer mehr zu reinen Geldmaschinen von Mischkonzernen wurden, belegt Tim Renner in seinem Buch «Kinder, der Tod ist gar nicht so schlimm».
Eigentlich hätten Musikfreaks allen Grund die Industrie wegen der akustischen Umweltverschmutzung und dem Unterlassen ihrer eigentlichen Aufgab – der Pflege eines guten Katalogs – zu verklagen.
*Der Fan (ich bezeichne mich als solchen) soll mal ausrechnen wie viel Geld er jährlich für Musik ausgibt. Und dann sollte man Musikfreaks auch mal fragen, wie viele Songs sie illegal herunterladen (ich bisher keinen einzigen). (Quelle: SCHIMPFUNDSCHANDE)


Doch ist der Download von Urheberrecht geschützten Dateien wirklich verboten? Dazu die Suisa, welche die Urheberrechte von Musiker in der Schweiz verwaltet:

Ist der Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen erlaubt?
Nach einhelliger Meinung und nach der Gerichtspraxis ist der Upload, also das Online-Anbieten von geschützten Werken nur mit Zustimmung der Rechtsinhaber (Urheber beziehungsweise ihre Verwertungsgesellschaften, Tonträgerproduzenten) erlaubt. P2P-Anbieter, die diese Zustimmung nicht einholen, handeln illegal. Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von ''offensichtlich'' illegalen Angeboten verboten). In der Praxis stellt sich die Frage nur selten in dieser Form. Denn wer zum Herunterladen eine der neueren P2P-Softwares benützt, bietet automatisch die auf seiner Festplatte gespeicherten Musiktitel online an. Er handelt also illegal und kann sich strafbar machen, wenn er die erforderlichen Rechte nicht einholt. Und unabhängig von dieser Frage ist es wahrscheinlich, dass die P2P-Angebote einer der Gründe für den Einbruch der Tonträgerverkäufe sind, von denen nicht nur die Musikindustrie, sondern auch die Urheber und Interpreten leben. Wer P2P-Angebote nutzt, schadet den Künstlern, die er liebt.


Doch wie soll man sich verhalten, wenn man persönlich mit den Drohungen von der Musikindustrie konfrontiert wird? Hier gebe ich zwei Empfehlungen ab: Wer Song zum Download angeboten hat, soll sich einen Anwalt nehmen und eine Einigung anstreben. Wer nur Songs gedownloadet hat, soll nur auf eine Einigung eintreten, welche faktisch einen Nachträglichen Kauf der Musik darstellt: 1,50 Fr. pro Song oder 15.- Fr. pro Album. Ansonsten ist bei einer Strafanzeige ein Freispruch zu erwarten. Im übrigen sind Filesharing Netzwerke zum Tausch von nicht urheberrechtlich geschützten Inhalten (zum Musik aus den 1920 Jahren) weiter nutzbar.
Wer keinen Stress mit der Industrie will kann auch im Internet Musik, welche unter Creative Common Lizenz veröffentlich wurde, herunterladen (z.B. auf www.kulturattentat.ch oder www.starfrosch.ch). Creative Common ist die Lizenz für Opensource Musik, Literatur, Texte, Bilder, Fotos u.s.w...
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